Anforderungen für Videozuschaltung
Um Videos übertragen zu können, müssen sowohl Sie selbst als auch der Empfänger
folgende Voraussetzungen erfüllen:
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Sie müssen sich in einem UMTS-Netz befinden. Wenn einer der beiden Teilnehmer
das UMTS-Netz verlässt, wird der Sprachanruf fortgesetzt.
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Sie müssen die Videoübertragungsfunktion eingeschaltet haben.
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Sie müssen Verbindungen von Person zu Person eingerichtet haben.
Weitere Informationen zum Dienst, zur Verfügbarkeit des UMTS-Netzes und zu den
mit der Nutzung dieses Dienstes verbundenen Gebühren erhalten Sie bei Ihrem
Netzbetreiber.